Verehrte Forumsteilnehmer,
wir sind gerade dabei mehrere Leuchstofflampen mit KVGs auf LED Röhren umzurüsten. Laut Hersteller der LED Röhren ist außer dem Tausch des Starters kein weiterer Eingriff in die Leuchten notwendig u. somit behielten die Prüfzeichen der Leuchten ihre Gültigkeit.
Nun hatten wir heute eine Begehung durch unseren Sachversicherer / Brandschutz. Dieser meinte, wir müssten uns vor der Umrüstung vom Leuchtenhersteller eine Typengenehmigung einholen.
Ist dem tatsächlich so ?, kann mir da wer weiter helfen ?
Danke u. Grüße
Heinz