Flex Strip Verbinder + Küchenbeleuchtung

Hier werden Fragen zu LED-Grundlagen beantwortet...

Moderator: T.Hoffmann

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HeLLd00r
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Do, 20.12.12, 08:52

Guten morgen ;),

ich habe mir vor kurzem bei einem Discounter ein Set Flex LED Strip gekauft. Das Band ist alle 10 cm kürzbar und dann mit Verbindern zu verbinden.
Das Band ist auf der Seite mit den LEDs mit einer dicken Kunststoffschicht überzogen. Die Verbinder bestehen aus zwei Teilen: An einem Teil sind PINs, die sich wohl in die Beschichtung auf die Leiterbahnen drücken. Das andere Teil ist einfach ein Clip, der ein rausrutschen verhindern soll.

Nun zu meinem ersten Problem:
Ich brauche mehr Verbinder als in dem Set verfügbar waren. Kennt jemand die beschriebenen Verbinder und weiß wo es solche gibt, hat vllt sogar noch jemand welche zu hause liegen, die er gegen kleines Geld abgeben würde? Oder kann mir jemand eine Alternative zu diesen Verbindern nennen, bei der ich möglichst den Lötkolben im Schrank lassen kann?

Nun zu meinem zweiten Problem:
Ich suche für die Küche eine Beleuchtung für die Arbeitsfläche, die unter die Schränke gebaut werden soll. Es müssen 2x 1m beleuchtet werden. Im Internet findet man ja nur Lumen Angaben. Damit kann ich allerdings wenig anfangen, da ich nicht abschätzen kann wie hell z.B. 600 Lumen/m sind und ob das für die Küche ausreicht. Hat dazu jemand Erfahrungen gemacht?

MfG und schon mal danke für eure Hilfe!
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Achim H
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Do, 20.12.12, 09:10

Zu Frage 1:
Ein Foto der Verbinder wäre nicht schlecht.

Zu Frage 2:
Lumen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Angabe. Nur dieser Wert gibt an, wie hell ein Leuchtmittel wirklich ist.

Abschätzen braucht man gar nichts, wenn man weiß, welches Leuchtmittel vorher eingebaut war. Wieviele Lumen dieses Leuchtmittel abgibt, steht auf dem Umverpackungskarton.

Für Leuchtmittel mit ungerichtetem Licht (keine Spots):
Bild
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Handkalt
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Fr, 21.12.12, 15:02

Hallo HeLLd00r,

zu Deiner zweiten Frage: für den gewerblichen Bereich ist eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux für die Arbeitsflächen in der Küche vorgesehen. An dem Wert würde ich mich auch im privaten Bereich orientieren.

Lux sind Lumen pro m². Würde eine Lichtquelle mit 500 Lumen genau die Fläche von 1x1m gleichmäßig beleuchten, hättest Du die 500 Lux. Bei einem Abstrahlwinkel von 120° und 60cm Entfernung beleuchten die Leisten aber (mit unterschiedlicher Helligkeit) eine Tiefe von ca. 2m, wovon die Arbeitsplatte 60cm tief ist. Ich denke, man wird Leisten mit mehr als 500lm/m brauchen, um auf die 500 Lux zu kommen.

Ich habe selbst schon mal Flexleisten in einer Küche verbaut, siehe diesen Erfahrungsbericht. Die gewählten Leisten haben 960 Lumen pro Meter und wie man sieht, ist das Ergebnis recht sinnvoll.

-Handkalt.
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Fr, 21.12.12, 16:38

@Achim H:

diese Tabelle habe ich jetzt schon öfter hier gesehen. Aber ich verstehe sie ehrlich gesagt überhaupt nicht. Wurde die schon mal erklärt?

Im Grunde sollten Lumen doch Lumen sein, egal von welcher Lichtquelle. Klar gibt es Unterschiede in der Farbtemperatur und dem Spektrum allgemein, was die "wahrgenommene Helligkeit" beeinflussen mag. Aber da kann ich doch nicht alle LED- und Leuchstofflampen über einen Kamm scheren, die gibt es ja jeweils in einer enormen Spannbreite bezüglich Farbtemperatur und CRI.

Oder was steckt hinter dieser Tabelle?

Mich irritiert auch der Text "LED und sonstige Lampen". Was soll den da gemeint sein? Eine Natriumdampflampe unterschiedet sich bestimmt deutlicher vom Rest als die anderen drei Typen untereinander. Komisch finde ich auch, dass die LED hier "schlechter" als CFL abschneiden, obwohl sie (bei vernünftigen Produkten) m. E. näher als diese an der Glühlampe sind. Auch die Angabe "für Leuchtmittel mit ungerichtem Licht" ist kurios, weil LEDs per se ja gerichtet sind, wenn ich das nicht durch spezielle Konstruktion der Lampe ausgleiche.

Das soll keine Kritik an Dir sein! Die Tabelle mag auch durchaus eine Begründung haben. Ohne weitere Erläuterungen finde ich sie jedoch einfach nur rätselhaft.
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Achim H
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Ohne weitere Erläuterungen finde ich sie jedoch einfach nur rätselhaft.
Und genau diese findest Du hier:

VERORDNUNG (EG) Nr. 244/2009 DER KOMMISSION
vom 18. März 2009
zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im
Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von
Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht
(Text von Bedeutung für den EWR)

(PDF, 14 Seiten deutsch).

Bevor ich mir hier die Finger wund tippe, lies Dir die Verordnung durch.
Aufgrund des Beamten-Deutsch solltest Du das mehrmals lesen (mindestens 3mal).

Falls Du dann noch Lust hast, kannst Du dir auch noch diese Verordnung anschauen:

VERORDNUNG (EG) Nr. 245/2009 DER KOMMISSION
vom 18. März 2009
zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im
Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von
Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie
Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/55/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)

(PDF, 28 Seiten deutsch)

EWR = Europäischer Wirtschaftsraum.
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Wäre es nicht bedeutend einfacher, praktischer und nützlicher eine Tabelle
zu zeigen, die man versteht?

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Energiespa ... uchtmittel
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Hier ging es nur um die Frage, wieviele Lumen dem eines konventionellen Leuchtmittel entsprechen.
Ich denke nicht, dass eine Tabelle mit Inhalten, nach denen nicht gefragt wurde, um sovieles einfacher wäre.
Mag sein dass diese Informationen auch wichtig sind, zuerst einmal erschlagen sie den Leser.
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Sa, 22.12.12, 13:53

Ich habe mir jetzt die Verordnung 244/2009 komplett durchgelesen (einmal hat gereicht) und kann nur sagen: da steht leider überhaupt nicht drin, wie diese Tabelle zustande gekommen ist bzw. warum Lumen nicht gleich Lumen sein soll. :(

Davon abgesehen behauptet das die Tabelle auch gar nicht! Diese Tabelle ist nur eine Vorschrift für die Lampenanbieter zur Verpackungsbeschriftung. Sonst nix. Wer auf seine Verpackung schreiben will "hell wie eine 60W-Glühlampe", muss bei einer LED-Lampe mindestens 806 Lumen erreichen, bei einer CFL 741 Lumen und bei einer Halogenlampe 702.

Insofern habe ich zumindest einen Verdacht, wo diese Tabelle her kommen könnte: die soll möglicherweise Enttäuschung beim Verbraucher bezüglich der subjektiven Helligkeit vermeiden, bei Lampen die ein verglichen mit Glühlampen "abartiges" Spektrum aufweisen. So nach dem Motto: wenn das Licht schon grässlich ist, soll es wenigstens hell sein. Für Halogenlampen sind die Anforderungen am niedrigsten, weil diese sowieso fast identisch zu konventionellen Glühlampen sind. Für CFL sind die Anforderungen höher, weil das Spektrum zwar schlechter ist, aber hierfür in genau dieser Verordnung ein CRI von mindestens 80 vorgeschrieben ist. Bei LEDs und "anderen Lampen" ist hingegen kein minimaler CRI vorgeschrieben (S. 9)! Diese dürfen also ein noch schlechteres Spektrum als CFL haben, im Gegenzug müssen sie mehr Lumen erreichen.

Wie seht ihr diese Interpretation? Oder kennt jemand die wahren Hintergründe der Tabelle?

Wenn meine Vermutung richtig ist, dann ist die Tabelle für hochwertige LED-Lampen von der technischen Entwicklung längst überholt worden, weil diese kein schlechteres, sondern ein besseres Spektrum haben als die meisten CFL.
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