Tagfahrlicht mit Soul P4!

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Moderator: T.Hoffmann

Juergen
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Di, 18.11.08, 17:52

Durch den nicht genehmigten Umbau der Scheinwerfer ist die Zulassung der Scheinwerfer erloschen und da sie am Fahrzeug montiert sind ist die Zulassung der Fahrzeugs erloschen und darf nicht mehr im Bereich ser STVO bewegt werden.

Solange du keine Unfall baust stört das wohl keinen. Aber wenn, dann wird eine Versicherung nichts bezahlen und du kannst, auch für Personenschäden dein Leben lang aufkommen. Ausserdem wirst du bestimmt eine Anzeige kriegen, da du ein Fahrzeug führst, dass nicht der STVZO entspricht.

Das was du da machst ist idiotische Leichtsinn, nur damit es besser Ausssieht ? Du spielst mit deinem Leben und dem Leben der anderen Ferkehrsteilnehmer.
Erleuchtung
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Mi, 19.11.08, 00:02

Juergen hat geschrieben:Solange du keine Unfall baust stört das wohl keinen. Aber wenn, dann wird eine Versicherung nichts bezahlen und du kannst, auch für Personenschäden dein Leben lang aufkommen. Ausserdem wirst du bestimmt eine Anzeige kriegen, da du ein Fahrzeug führst, dass nicht der STVZO entspricht.
FALSCH!
Die E- Nummer gilt ausschließlich für den Scheinwerfer so wie er von In.Pro. verkauft wurde. Bei Veränderungen am Scheinwerfer wird diese Nummer automatisch ungültig. Und nicht nur das- die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges entfällt. Dazu ist kein Unfall nötig! Und: Es ist kein "Kavaliers-Delikt"!

Und schlimmer noch: Bei einem Personenschaden mit einem KFZ ohne Betriebserlaubnis hat das OPFER keinerlei Verischerungsschutz! Sämtliche Kosten muss das Opfer aus eigener Tasche zahlen. Jede Versicherung kann sich weigern im Falle eines Unfalles zu zahlen- und das ist ihr gutes Recht.

Bitte rüste die Scheinwerfer in den Zustand ab Verkauf zurück, oder demontiere sie SOFORT von Deinem Fahrzeug! Du machst Dich straffällig!
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mchammer76
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Mi, 19.11.08, 00:40

@ Erleuchtung und Juergen:

Also irgendwie ist es schon fast wieder amüsant, wie sich manche Zeitgenossen hier über sowas aufregen können. Wenn man eure Beiträge liest könnte man meinen, es gehe um einen Raubüberfall mit mindestens 5 Toten.
Es geht hier um eine einfache LED !!! Nicht um eine Kanone oder gar eine Atombombe!
Euch ist schon klar, dass inzwischen viele Hersteller genau gleiche oder ähnliche LED's in mehrfacher Ausführung als Tagfahrlicht werwenden und damit noch niemanden umgebracht haben.
Bleibt bitte auf dem Boden der Tatsachen.
Dass die Änderung an dem TFL nicht zulässig ist, ist Ber inzwischen sicher auch bekannt. Und auch, dass er deshalb gebüsst werden kann und dann die Lichter wieder im Originalzustand vorführen muss.
Aber die Änderung wird ganz sicher niemanden wirklich gefährden und schon gar nicht umbringen.
Ausserdem hat Ber schon lange folgendes geschrieben:
Daher wird etwaige "Effektbeleuchtung" auch nur auf abgesperrten privaten Straßen eingeschaltet!
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rbt
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Mi, 19.11.08, 09:28

von einer unmittelbaren gefährdung durch selbstbauten ist hier auch nicht die rede, wenn du dir obigen texte mal genauer durchgelesen hättest....

es geht darum, dass selbst wenn der ledscheinwerfer technisch besser sein sollte als das orginal und auf keinen Fall für den unfall verantwortlich ist, die Versicherung einen willkommenen Anlass hat sich aus der Verantwortung zu ziehen.

Bei sowas wie nem Blechschade ist das egal ... (das kann man vlt noch stemmen aus der eigenen Tasche) aber wer bezahlt bei einem "richtigen" Unfall dem opfer dann die 100.000€ reha plus verdienstausfall und all dem scheiss der da noch kommen kann? DAS ist der Punkt um den sich hier alles dreht.
Erleuchtung
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Mi, 19.11.08, 12:23

@ mchammer:

Du hast den Ernst der Lage nicht verstanden. Daher erkläre ich es dir noch mal.
Grundsätzlich müssen alle lichttechnischen Einrichtungen an KFZ abgenommen und eingetragen sein. Befinden sich am KFZ lichttechnische Einrichtungen, die diese Vorraussetzung NICHT erfüllen, so hat das gesamte Fahrzeug KEINE Betriebserlaubnis.
Mit anderen Worten: Allein durch das Vorhandensein der dieser von BER modifizierten Leuchten hat sein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis und somit auch keinen Versicherungsschutz.
Wo er diese Leuchten in Betrieb nimmt ist völlig unerheblich! Sie sind fest am Fahrzeug montiert und somit begeht er eine Straftat- egal ob und wo er das Licht einschaltet oder nicht.

Sorry, aber ich habe die Vorschrift nicht gemacht.
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Mi, 07.01.09, 21:10

Vorsicht Offtopic, Ironie und Sarkasmus :

Man(n) könnte ja auch einfach legales, LED Tagfahrlicht kaifen :) Aber das kostet halt das 4 fache (Hella LEDayline). Und der coolness Faktor mit bläulcihem Licht is um ein vielfaches höher.

Wenn man sich durch dieverse Foren, die mit Autp und Tuning zu tun haben, liesst, trifft man oft auf Fragen "welches is das weißeste Licht" usw.
Das Man(n) mit dem weißesten Licht am Ende aber überhauptnixmehr auf der Straße sieht, ist dann vollkommen nebensächlich, denn es sieht ja cool aus und man(n) fährt ja auf der Straße rum um gesehen zu werden.

Amüsante Sache das :)

Bei solchen Sachen bewegen wir uns dann leider nicht mehr in der Verwarngeldekce sondern schon in der hochangesetzten Bußgeld Ecke, die u.a. auch 3 Punkte mit sich zieht :)

Viel Spaß mit deinen LEDs. Immerhin sind sie offenbar so verbaut das der Reflektor gleichmäßig ausleuchtet. Also hat man(n) sich hier offenbar wenigstens Gedanken über die Sache gemacht. Wenn auch falsche :)
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Ilker21
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ihr seit doch alle lusitg :lol:
der tröd is ein jahr alt
die dinger schauen gut aus und alles ist i.o

sind wir hier in nem dekra/tüv Forum oder in einem Led forum ?
Robert W.
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Fr, 09.01.09, 15:14

Darum geht es nicht, es geht darum leute zu informieren die dass eventuell nach bauen.

Ro
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Auch wenn das hier ein alter Thread ist, möchte ich auch noch was anmerken:
Iche denke, dass a) man eine Teilschuld bekommen *kann*, wenn man nicht zugelassene LEDs verbaut hat, dass aber die Versicherung nicht allein deshalb jegliche Ansprüche komplett zurückweisen kann. Allerdings ist dies für mich zumindest denkabr.

Absolut unvorstellbar ist für mich allerdings, dass der Geschädigte keine Versicherungsleistungen von der Haftpflichtversicherung des Ufallgegners/Verkehrsteilnehmers mit nicht zugelassenen LED-Leuchten bekommen sollte. Den Fall hat man nur, wenn der Unfallgegner illegalerweise ohne Versicherung fährt --- DANN ist man wirklich gearscht, da gibt's keinen Zweifel, dass bei wirklich teuren Personenschäden der Geschädigte doppelt gearscht ist!

Zugegebenrmaßen war für mich allerdings genauso unvorstellbar, dass Banken Wohnungsbau-Kredite einfach weiterverkaufen können, u.U. an Gangster/Bankster, die dann sofort alles zurückgezahlt haben wollen. Nicht nur in den USA, auch in Deutschland war/ist das möglich!

Von daher: man hat schon Pferde kotzen sehen, vor der Apotheke!
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