Sehr geehrte Damen und Herren,läßt sich die Röhre auch in Lampen mit EVG einsetzen?Wenn eine neue Lampe angeschaft wird, wo die LED Röhre eingesetzt werden soll: Eine mit MVG oder mit EVG?Vielen Dank.Mit besten GrüßenBernhard C. Zschocke
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Diese Frage von Bekamat G. bezieht sich auf Samsung L-Tube G13, 1500mm, 26W und wurde durch den FAQ-Bot automatisch eingestellt.
EVG
Moderator: T.Hoffmann
Nein.läßt sich die Röhre auch in Lampen mit EVG einsetzen
Wenn eine neue Lampe angeschaft wird, wo die LED Röhre eingesetzt werden soll, dann eine mit MVG , das kann zur Not drin bleiben (außer bei Tandemschaltung von zwei Röhren). Besser wäre es aber die LED-Röhren ganz ohne Vorschaltgerät zu betreiben. Mit konventionellem Vorschaltgerät funktioniert es, aber braucht etwas mehr Strom als ohne (macht allerdings nicht allzuviel aus... AFAIR etwa 2W).
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Verstehe ich das richtig: Am besten das EVG / MVG einfach ausbauen und überbrücken.
Wenn ein EVG / MVG sagen wir 20 EUR kostet, dann ist allein durch die Ersparnis beim Wegfall des xVG die Mehrkosten der LED Röhre wieder "reingeholt".
Gruß
Bernhard C. Zschocke alias Wasserstoff
Wenn ein EVG / MVG sagen wir 20 EUR kostet, dann ist allein durch die Ersparnis beim Wegfall des xVG die Mehrkosten der LED Röhre wieder "reingeholt".
Gruß
Bernhard C. Zschocke alias Wasserstoff
Umverdrahtung hat den Nachteil, daß dann die Produkthaftung vom Leuchtenhersteller auf denjenigen übergeht, der den Umbau vornimmt. Im kommerziellen Bereich ist Umbau daher nicht immer die erste Option.
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Verstehe ich nicht. Schreibt nun Samsung vor, daß seine LED - Röhre mit MVG betrieben werden muß oder darf die Röhre auch ohne betrieben werden.
Welche Produkthaftung sollte wegfallen? Die der LED Röhre? Was kann denn bei einer Leuchte ohne xVG noch kaputt gehen?
Gruß vom Wasserstoff
Welche Produkthaftung sollte wegfallen? Die der LED Röhre? Was kann denn bei einer Leuchte ohne xVG noch kaputt gehen?
Gruß vom Wasserstoff
Die Lampe kann mit einem magnetischen Vorschaltgerät betrieben werden, aber nicht mit einem elektronischen. Das "User Manual" der Lampe verbietet den direkten Betrieb an einer Spannungsquelle. Lt. Manual ist die Lampe lediglich kompatibel zu magnetischen Vorschaltgeräten.
Bei einem Umbau der Leuchte erlischt selbstverständlich die Produkthaftung des Leuchtenherstellers, nicht die des Herstellers der eingesetzten Lampe.
Bei einem Umbau der Leuchte erlischt selbstverständlich die Produkthaftung des Leuchtenherstellers, nicht die des Herstellers der eingesetzten Lampe.
Bisher war das so. Samsung scheint das anders zu sehen. Möglicherweise aber auch nur, um einem Laien keinerlei Empfehlung zu irgendeinem Umbau zu geben (um genau die von Loong angesprochenen Haftungsprobleme auszuschließen). Ich kann mir rein elektrisch nicht vorstellen, wofür eine LED-Röhre eine Vorschaltdrossel brauchen soll. Klar, diese Drossel hat einen gewissen zusätzlichen Widerstand und bewirkt damit einen kleinen Spannungsabfall. Aber relativ zu den erlaubten Spannungsschwankungen am Stromnetz macht dieser Widerstand nicht viel aus...Verstehe ich das richtig: Am besten das EVG / MVG einfach ausbauen und überbrücken.
Das kommt mir auch komisch vor, mir erschließt sich rein elektrisch gesehen kein Grund, warum der Hersteller den Nutzer bitten sollte, die Vorschaltdrossel nicht zu entfernen. Schließlich gibt es mittlerweile auch Leuchten, die gezielt für den Einsatz mit LED-Röhren verkauft werden und weder Vorschaltgerät noch Starterfassung besitzen. Wenn sich die verlinkten Samsung-Röhren dafür nicht eignen sollten, wäre das für Samsung ein Schnitt ins eigene Fleisch!