Dann achte aber darauf, dass dieses Leuchtmittel bereits dem neuen Standard entspricht.Interessante These, aber ob die auch auf den Haushalt so zutrifft? Wenn ich eine 60-Watt-Glühlampe durch eine 11-Watt-Energiesparlampe ersetze, dann baue ich doch nicht auf einmal zwei ein.
Leuchtstofflampen sind nämlich auch vom "Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz - EBPG)" betroffen.
Weitere Infos dazu kann man bei Wikipedia nachlesen.
Leuchtstofflampe
Öködesign-Richtlinie