Elektrogesetz: Änderungen bei Beleuchtungskörpern

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Moderator: T.Hoffmann

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Mi, 24.09.14, 11:52

Zu Beginn des neuen Schuljahres stehen wieder Schulranzen in den Läden; viele davon mit integrierter LED-Beleuchtung. Wussten Sie, dass diese nach dem Elektrogesetz bei der stiftung ear registrierungspflichtig sind?

- Schulranzen, Taschen und Rücksäcke, die mit festverbauten Leuchtmitteln ausgestattet sind, fallen seit dem 1. Juli 2014 in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes und müssen in der Geräteart „Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten“ bei der stiftung ear registriert werden.
- Eventuell sind weitere Produkte registrierungspflichtig, die über eine elektrische oder elektronische Zusatzfunktion verfügen – auch wenn diese Funktion nicht deren Hauptnutzungszweck ist. Beispiel hierfür sind Pinzetten mit LEDs. Ob andere Produkte betroffen sind, ist eine Einzelfallentscheidung und muss von der stiftung ear geprüft werden.

Hersteller, Inverkehrbringer und Importeure sollten daher bestehende Registrierungen und Ihre Registrierungspflicht im Allgemeinen überprüfen. Denn bei Verstößen drohen Bußgelder und Abmahnungen durch das Umweltbundesamt bzw. Wettbewerber. Im Mai 2014 wurde etwa einem Inverkehrbringer von LEDs und Xenon-Brennern für die KFZ-Beleuchtung der Vertrieb nicht-registrierter KFZ-Beleuchtung unter Androhung von Haft und Bußgeldern bis zu 250.000 € untersagt.

Durch die Änderung der Parameter, die zur Berechnung des Garantiebetrags nötig sind, erhöhen sich die Kosten bei Beleuchtungskörpern (d.h. LEDs und Gasentladungslampen wie Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren) ab 2015. Bei gleicher Menge steigt der Garantiebetrag in der Geräteart Gasentladungslampen um 15%, in der Geräteart Sonstige Beleuchtungskörper (inklusive LEDs) verdoppelt er sich sogar. Überprüfen Sie also Ihre Registrierungsplicht und vergleichen Sie Ihre Kosten für die Garantiestellung und die Entsorgung.

Außerdem ist zu beachten, dass ab Inkrafttreten des novellierten Elektrogesetzes Mitte nächsten Jahres auch Leuchten (mit austauschbaren Leuchtmitteln) registrierungspflichtig werden. Diese waren aus dem Anwendungsbereich des aktuellen ElektroG explizit ausgenommen.

Betroffene Unternehmen berät das Team des WEEE-FULL-SERVICE kostenlos. Weitere Informationen unter http://www.***.de.

Edit R.Kränzler: Bitte keine Werbung im Forum, wenn Sie Dienstleistungen anzubieten haben, dann direkt bei leds.de.
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Achim H
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Mi, 24.09.14, 12:46

Wenn Schultornister mit Leds ausgerüstet werden, müssten diese auch eine Zulassung von der StVZO erhalten. Leuchtmittel, die auf die Straße leuchten, könnten andere Verkehrsteilnehmer blenden. Ob man die Kinderlein mit einer Led besser sieht, möchte ich bezweifeln. Ein/zwei Katzenauge(n) hätte(n) es doch auch getan. Entsorgen darf man besagte Behältnisse dann im Elektroschrott. Die Leute, die den E-Schrott auseinander nehmen dürfen, werden sich darüber heftig freuen.
Loong

Mi, 24.09.14, 16:35

Achim H hat geschrieben:Wenn Schultornister mit Leds ausgerüstet werden, müssten diese auch eine Zulassung von der StVZO erhalten.
Gilt das dann auch für die Laternen beim Martinsumzug?
Rainbow1968
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Mi, 24.09.14, 19:25

@loong,

gute Frage, treffe morgen die Kindergartenleitung,
die muss es ja wissen ... :wink:

Gruß Wolfgang
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Achim H
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Mi, 24.09.14, 19:36

Möglicherweise wird das von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt: bei uns werden für St. Martin einige Straßen gesperrt, wo die Kinder mit ihren Laternen leuchten können. Eine Verkehrsbeeinträchtigung liegt somit nicht vor. Abgesehen davon glaube ich aber nicht, dass die Laternen andere Verkehrsteilnehmer großartig belästigen würden. Die Lampen leuchten in die Laternen hinein und nicht direkt auf die Straße.

Ich habe mir gerade mal ein Video von Hama angeschaut. Dort ist ein Led-Band* montiert.
* keine Ahnung, ob damit Leds oder Elektrolumineszenz (ala Leuchtschnüre) gemeint sind.
Video bei Youtube: HAMA Step by Step TOUCH L.E.D. - Erstklässlerranzen Schulranzen mit LED Lichtband mehr Sicherheit (03:15min)

Geblendet wird man davon aber nicht (sieht jedenfalls nicht danach aus.).
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Romiman
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Mi, 24.09.14, 20:10

Sieht ganz klar mit LEDs mit Lichtleiterfasern aus. Wie in den LED-Hundehalsbändern. (Hab mal eins auseinandergenommen).
Bezüglich Reflektormaterial an Schultaschen (zumindest für die Kleinen) hat sich in den letzten Jahren ja sehr viel getan. (Daumen hoch)
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